Wissenswertes zu Ihrer Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung ersetzt die Kosten für die Beschädigung aller mit dem Gebäude fest verbundener Gebäudeteile wie z.B. Türen, Fenster, Treppen, Markisen, Briefkasten, etc.
Zur sogenannten Grunddeckung zählt der Schutz gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Glasbruchschäden und eine erweiterte Elementardeckung lassen sich über Zusatzbausteine absichern. Eine grobe Übersicht zu den versicherbaren Risiken ist im Nachgang dargestellt.
Um mit Ihnen gemeinsam die passende Absicherung für Ihre Immobilie zu ermitteln, ist ein unverbindlicher persönlicher Beratungstermin empfehlenswert. Es erfolgt eine umfangreiche Analyse und bei der Angebotserstellung werden Ihre persönlichen Wünsche und Bedürfnisse berücksichtigt.
Die versicherten Gefahren:
- Feuer: Versicherungsschutz besteht bei Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion sowie die Folgeschäden durch Rauch und Ruß.
- Leitungswasser: Versicherungsschutz besteht durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser aus Rohren, Schläuchen und an das Leitungswassersystem angeschlossene Systeme (z.B. Heizungs- oder Klimaanlage, Schläuche zu Wasch- und Geschirrspülmaschinen, Wasserbetten) Auch Rohrbrüche durch Frost sind je nach Bedingungswerk innerhalb und außerhalb des Gebäudes mitversichert.
- Sturm/Hagel: Versicherungsschutz besteht bei Sturmschäden ab einer Windstärke 8. Es gibt mittlerweile Tarife am Markt die auf die Mindestwindstärkenregelung verzichten und die Luftbewegung ohne Erreichen der Windstärke 8 als Leistungsauslöser berücksichtigen. Für Hagelschäden gilt grundsätzlich keine Windstärkenregelung.
- Glasbruch: Versicherungsschutz besteht bei Schäden an der Gebäudeverglasung. Der Einschluss ist individuell zu betrachten, unter der Berücksichtigung der Menge und Größe die Sie an Glasflächen abzusichern haben z.B. große Schiebeelemente oder Wintergarten. Eine separate Glasversicherung wäre ggf. interessanter, diese deckt dann auch die Mobiliarverglasung und das Ceranfeld ab.
- Elementardeckung: Versicherungsschutz besteht bei Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Durch den Klimawandel kommt es immer häufiger zu Starkregen, Hochwasser und anderen Naturkatastrophen, so dass dieser Versicherungsschutz dringend zu empfehlen ist.
Zur Ermittlung der Versicherungssumme gibt es zwei Vorgehensweisen. Eine erfolgt über den Versicherungswert von 1914. Dieser Wert wird mit dem Baupreisindex multipliziert, der jährlich vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht wird. Der Baupreisindex bildet die Preisentwicklung in der Bauwirtschaft ab und wird für die Anpassung der Versicherungssumme genutzt. Die Andere erfolgt über das Wohnflächenmodell, wobei der Betrag anhand der Wohnfläche und der ortsüblichen Neubausumme ermittelt wird. Die korrekte Berechnung der Versicherungssumme ist entscheidend, damit Sie im Schadenfall richtig abgesichert sind.
Für die Beitragsberechnung werden nicht nur die versicherten Gefahren berücksichtigt, sondern auch die Bauart (Massiv, Fachwerk, Holz), die Ausstattung (normale, gehobene, hochwertige) die Bedachung (Ziegel, Schiefer, Dachpappe, Reet), die Versicherungssumme/Wohnfläche, die Nutzungsart (Wohnhaus, Wohn-und Geschäftshaus) und der Standort.