Überschwemmung – Warum eine Wohngebäudeversicherung allein nicht ausreicht

Am Wochenende haben Unwetter und Überschwemmungen in Süddeutschland einen Millionenschaden angerichtet. Anlass, erneut über die Versicherung von Elementarschäden aufzuklären. Denn eine Wohngebäudeversicherung ist in der Regel nicht ausreichend, wenn Hausbesitzer ihr Eigenheim absichern wollen!

Wer heute das Örtchen Braunsbach in Süddeutschland besucht, erkennt es nicht wieder. Dort, wo eigentlich drei kleine Bäche gemächlich durchs Tal plätschern, haben starke Regenfälle am Wochenende eine Spur der Verwüstung hinterlassen: im Zentrum der Stadt türmen sich Halden aus demolierten Autos, Geröll, Schlamm und sogar Baumstämmen auf. Die Bäche haben sich über Nacht in einen reißenden Strom verwandelt und alles mitgerissen, was sich ihnen in den Weg stellte. Mehrere Häuser sind vom Einsturz gefährdet und mussten evakuiert werden.

In der Nacht zum Montag haben erneut schwere Unwetter Deutschland heimgesucht – vor allem Bayern und Nordrhein-Westfalen sind davon betroffen. Allein in Baden-Württemberg waren in der Nacht mehr als 7.000 Helfer im Einsatz, so berichtet das Innenministerium in Stuttgart. Aber welche Versicherung zahlt, wenn die Fluten Haus und Gemäuer beschädigen?

 

Elementarschadenversicherung – ein Muss!

Was viele Hausbesitzer nicht wissen: Eine Wohngebäudeversicherung ist in der Regel nicht ausreichend, um auch Naturgefahren abzusichern.

Hierfür muss eine extra Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden, die häufig als Zusatzbaustein zu einer Wohngebäude-Police, aber auch separat angeboten wird. Haushalte können sich mit einer solchen Police gegen Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung oder Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und sogar einen Vulkanausbruch absichern lassen.

 

Kein Bemühen um Versicherungsschutz – keine Staatshilfen!

Wie wichtig der Abschluss einer Elementarschaden-Police ist, zeigt ein Beschluss der Justizminister der Bundesländer aus dem Jahr 2015. Diese haben auf ihrem Frühjahrstreffen vereinbart, dass zukünftig auch Staatshilfen an die Bedingung gebunden sein sollen, dass sich ein Hausbesitzer um eine Absicherung bemüht hat. Nur wer sich ohne Erfolg um einen Vertrag bemühte, etwa, weil er in einer Hochwasser-Risikozone wohnt, soll zukünftig noch finanzielle Unterstützung vom Staat erhalten, wenn sein Haus von den Fluten zerstört wurde. In vielen Bundesländern wurden mittlerweile entsprechende Richtlinien verabschiedet. Den meisten Bürgern ist diese Neuregelung schlichtweg nicht bekannt!

Wie aber können Hausbesitzer nachweisen, dass sie sich erfolglos um den Abschluss einer privaten Elementarschaden-Vorsorge bemüht haben? Ganz einfach: Mit der Beratungsdokumentation eines Versicherungsvermittlers. Keineswegs gilt diese Neuregelung nur für private Hausbesitzer. Auch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Freiberufler, Stiftungen und Genossenschaften müssen einen entsprechenden Nachweis erbringen, damit ihnen Vater Staat nach einem Hochwasser unter die Arme greift. Das Elementar-Risiko können Unternehmer zum Beispiel im Rahmen einer Gebäude-, Betriebsinhalts- oder Maschinenversicherung absichern. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung.